Maschinenversicherung für Weingüter

Maximaler Schutz für stationäre Maschinen wie Pumpen, Pressen, Abfüllanlagen und Co.

In den Räumen Ihres Betriebes sind Sie jeden Tag für die perfekte Traube und den perfekten Wein bei der Arbeit. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind Sie auf funktionierende Maschinen angewiesen.

Bei vielen Weingütern und Winzergenossenschaften stellt der Maschinenpark einen großen und wichtigen Teil des Anlagevermögens dar. Hier sind Maschinen und Anlagen regelmäßig intensiv in Gebrauch. Doch nicht nur stationäre Pressen, Abfüllanlagen und ähnliches gehören dazu, sondern etwa auch Aufzüge, Kühlaggregate oder Klimaanlagen.

Gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel haben Sie Ihre Betriebseinrichtung vielleicht abgesichert. Sind auch Ihre Maschinen und Anlagen von Ihrer Inhaltsversicherung abgedeckt?

Mit einer speziellen Maschinenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre wertvollen Maschinen und Anlagen auf Basis einer sehr weitreichenden Allgefahren-Deckung abzusichern. Dadurch sind Sie unter anderem auch gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler, Mangel an Betriebsstoffen sowie durch Ungeschicklichkeit geschützt.

Sie haben weiter die Möglichkeit, nicht nur Ihre Maschine oder Anlage an sich abzusichern, sondern auch Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente und weitere Teile.

Betrieben, denen bei Ausfall einer oder mehrerer betriebswichtiger Maschinen ein Betriebsunterbrechungsschaden droht, empfehlen wir dringend ergänzend den Abschluss einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Unter anderem folgende Maschinen und Anlagen können Sie im Rahmen einer Maschinenversicherung schützen:

  • Weinbaumaschinen und Kellereitechnik: Abbeermaschinen, Dosiermulden, Erhitzungsanlagen, Etikettiermaschinen, Flaschenwaschmaschinen, Ganztraubenförderbänder, Kartonverschließmaschinen, Pressen, Rollensortierer, Selektionstische, Sortiermaschinen, Tankpressen, Tresterkippwannen, Verpackungsmaschinen, Vibrations-Dosiermulden, Vibrations-Selektionstische, Quetschwalzen,
  • Betriebstechnische Einrichtungen: Absauganlagen, Anlagen der Kälte- und Wärmeerzeugung, Blockheizkraftwerke, Filteranlagen, Generatoren, Klimaanlagen, Kompressoren, Kraftwärmekopplungsanlagen, Lastenaufzüge, Notstromanlagen, Personenaufzüge, Pumpen, stationäre Stromaggregate, Warenaufzüge etc.,
  • Nahrungsmittelverarbeitung: Abfüllanlagen, Destillationsanlagen, Etikettiermaschinen, Filteranlagen, Flaschenreinigungsanlagen, Kühlraumanlagen, Pumpen, Tankanlagen, Verpackungsanlagen etc.,
  • Transport und Lagertechnik: Flaschenzüge, Förderbänder, Hallenlaufkrane, Regalstapelanlagen, Rollenförderbänder, Umlaufförderbänder etc.
  • und vieles mehr – fragen Sie uns einfach, sicher ist auch eine Deckung für Ihre Maschine unkompliziert möglich! Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Versicherung für Ihre beweglichen Geräte, wie zum Beispiel Vollernter oder Traktoren sind, werden Sie bei der Geräteversicherung fündig.

Der Leistungsumfang einer Maschinenversicherung im Überblick

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

Schäden durch

  • Bedienungsfehler,
  • Ungeschicklichkeit,
  • Vorsatz Dritter,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung,
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
  • Zerreißen infolge Fliehkraft,
  • Überdruck, Unterdruck,
  • Sturm, Frost oder Eisgang,
  • Erdbeben,
  • Innere Unruhen (Vorstufe zu Aufstand und Bürgerkrieg)
  • und vieles mehr.

Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?

Schäden durch

  • Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand,
  • Kernenergie,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Überschwemmung,
  • Mängel, die bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren und
  • Diebstahl.

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Diebstahl sollten über die Inhaltsversicherung abgedeckt werden.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte immer der Listenpreis im Neuzustand zugrunde gelegt werden. Dieser erhöht sich jeweils um die Kosten für etwaige Fracht, Verpackung, Zölle und Montage.

Wo gilt die Versicherung?

Die Maschinenversicherung gilt jeweils an den im Versicherungsschein angegebenen Orten. Da es sich um eine Deckung für stationäre Maschinen handelt, ist der Transport – auch innerhalb des Betriebsgeländes – nicht mitversichert.

Sie haben noch keine Maschinenversicherung?

Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie Ihre Maschine oder Anlage zuverlässig gegen alle wichtigen Gefahren absichern können!

Sie haben bereits eine Maschinenversicherung?

Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert und topaktuell ist:

  • Wurde die Versicherungssumme für meine Maschinen und Anlagen korrekt ermittelt und ist sie noch aktuell?
  • Habe ich die Gefahren Feuer, Diebstahl etc. über meine Inhaltsversicherung abgesichert? Sind meine Maschinen dort mit den richtigen Summen berücksichtigt?
  • Habe ich betriebswichtige Maschinen, bei deren Ausfall mein Betrieb still steht oder massiv eingeschränkt ist? Habe ich die daraus entstehende Betriebsunterbrechung abgesichert?
  • Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
  • Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Zusammen kümmern wir uns um die Klärung aller offenen Punkte und sichern Ihre Kellereitechnik und Ihren Maschinenpark maßgeschneidert ab!

Schadenbeispiele

Ungeschicklichkeit: Ein neuer Mitarbeiter von Weingut A rangiert in der Halle so unglücklich mit einem Stapler, dass er die Abfüllanlage schwer beschädigt. Für die Reparatur der Anlage, die De- und Remontage bezahlt der Maschinenversicherer fast 12.000 Euro.

Überspannung: Die empfindliche Steuereinheit der optischen Sortiermaschine der Winzergenossenschaft B wird durch eine Spannungsschwankung zerstört. Als Grund hierfür wird eine Überspannung durch die Photovoltaikanlage ermittelt. Die Steuereinheit wird durch den Hersteller ausgetauscht, der Maschinenversicherer entschädigt insgesamt 1.800 Euro.

Implosion: Bei dem Weingut C sollte ein Edelstahltank gereinigt werden. Dazu spülten Mitarbeiter den Tank mit einem Reinigungsmittel. Vor dem Ablassen des Reinigungsmittels wurde das Belüftungsventil nur teilweise geöffnet. Der dadurch entstandene Unterdruck zerstörte den Tank vollständig. Da der Tank in einer engen Halle stand, musste das Dach teilweise abgedeckt und der Tank mittels eines Mobilkranes ausgetauscht werden. Der Maschinenversicherer übernahm die Kosten für den Ersatztank und den Austausch von knapp 65.000 Euro.

Maschinenversicherung Weingut und Weinbau
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